
04791 - 810 33 55
Information für gesetzlich Versicherte
Anmeldung und Terminvereinbarung
Ist auf Deinem Rezept kein dringlicher Behandlungsbeginn vermerkt (Beginn innerhalb von 14 Tagen), schreiben die gesetzlichen Krankenkassen vor, dass die Behandlung innerhalb von 28 Tagen (inklusive Werk-, Sonn- und Feiertage) nach dem Ausstellungsdatum des Rezepts begonnen werden muss.
Privat- und Beihilfeversicherte sind an diese Frist nicht gebunden.
BG-Verordnungen haben eine Frist von 14 Tagen.
Zuzahlungen
Bei gesetzlich Versicherten sind wir verpflichtet, im Namen der Krankenkasse eine Selbstbeteiligung / Zuzahlung einzufordern. Diese besteht aus der Verordnungsgebühr (10,- EUR) und einer prozentualen (10%) Zuzahlung. Entrichte den Gesamtbetrag bitte an einem der ersten beiden Behandlungstage, gern auch als EC-Karten Zahlung.
Befreiungsausweis
Wenn Du von Deiner Krankenkasse von Zuzahlungen befreit worden bist, lege uns bitte den entsprechenden Ausweis vor. Tipp: da Zuzahlungen eine bestimmte Belastung im Jahr nicht übersteigen dürfen, sammele Deine Belege! Weitere Informationen über die Befreiung erhältst Du bei Deiner Krankenkasse.